Diisocyanate
Schulungspflicht für die Verarbeitung von PU-Produkten

Neue gesetzliche Vorgabe für Diisocyanate
In der REACH-Verordnung ist eine Schulungspflicht für alle Produkte festgelegt, die mehr als 0,1 % Diisocyanate enthalten. Diisocyanate sind bei unseren Porukten in PU-Klebstoffen sowie speziellen Dichtstoffen, Grundierungen und Versiegelungen enthalten. Sie reagieren beim Auftragen, sind nach dem Aushärten jedoch nicht mehr nachweisbar.

Das müssen Sie wissen:

  • Als Verarbeiter: Jeder, der diisocyanathaltige Produkte verarbeitet, muss bis zum 24. August 2023 eine Schulung machen. Als Nachweis gilt die Teilnahmebescheinigung inklusive erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung. Das Zertifikat ist fünf Jahre gültig. Die Schulung muss danach wiederholt werden. 
     
  • Als Unternehmen: Die Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen müssen die Möglichkeit erhalten, an der Schulung teilzunehmen. Nur dann dürfen sie weiterhin Produkte, die Diisocyanate beinhalten verarbeiten. 
     
  • Als Fachhändler: Sie müssen die Informationen zu den betroffenen Produkten an Ihre Kunden weitergeben, benötigen jedoch selbst keine Schulung.


Infomaterial

 

Direkt zum kostenlosen Schulungsangebot:

Da uns Ihre Sicherheit wichtig ist, geben Sie im Anmeldeprozess bitte den Code ein, um kostenlos an der Online-Schulung teilzunehmen.

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FEICA_21_N12

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Folgende Prdodukte sind Schulungspflichtig: